Werbe-Mails unter der Gürtellinie müssen Warnhinweise enthalten

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Ab dem 19. Mai gelten zwei neue Auflagen der US-Regierung. Diese sollen
den Versendern von Massenmails das Leben schwer machen. E-Mail mit
pornografischen Inhalten muss den Empfänger vorwarnen und darf keinerlei
Bilder in der Nachricht enthalten.

Die US-Handelsaufsichtsbehörde
FTC teilt mit, dass kommerzielle Versender von Porno-Werbung künftig in
der Betreffzeile die Warnung „Sexually-Explicit:“ unterbringen müssen.
Weil die meisten E-Mail-Programme das Ausfiltern solcher Nachrichten
erlauben, fällt dem Nutze damit der Kampf gegen Spam leichter. Auch
“grafische Darstellungen” innerhalb des Nachrichtentextes sind verboten.
Weil nach einer Studie der FTC 17 Prozent aller Porno-Mails Nacktbilder
enthalten, die sich auch ungewollt auf dem Bildschirm öffnen, sah die
Behörde dringenden Handlungsbedarf.

Jetzt sind nur noch Links auf
die Nudistenbildchen erlaubt. Dass die schwer kontrollierbare Halbwelt
sich an die Maßgaben hält, ist nicht zu erwarten, heißt es bereits in
aufgeflammten Diskussionsrunden im amerikanischen Web. (mk)


Weitere Infos:

FTC

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