Deutsche Telekom kann “Telekom” nicht als Marke beanspruchen

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Die Deutsche Telekom unterliegt im Markenrechtsstreit mit der
Düsseldorfer 01051 Telecom. Der Bundesgerichtshof in Karlruhe hat die
Revision des Ex-Monopolisten in letzter Instanz abgewiesen, die verlangt
hatte, dass die Telefongesellschaft den Namenzug “Telecom” wegen
Verwechslungsgefahr ablegt. Damit kann der größte
Telekommunikationskonzern Deutschlands das Wort “Telekom” nicht als
Marke für sich in Anspruch nehmen.

Die Entscheidung (I ZR 79/01)
vom November 2003 hat der Bundesgerichtshof in Karlruhe heute
veröffentlicht. “Das Berufungsgericht hat die Bezeichnung “Telekom” in
der Firma der Klägerin nicht als originär schutzfähig angesehen” heißt
es zur Begründung. Die dagegen gerichtete Revision bleibe ohne Erfolg,
die Deutsche Telekom trägt die Kosten des Verfahrens. Die Bezeichnung
“Telekom” sei eine geläufige Abkürzung des Begriffs “Telekommunikation”
und deshalb als Unternehmenskennzeichen von Hause aus nicht
unterscheidungskräftig. Eine Verwechslungsgefahr sei trotz
Branchenidentität nicht gegeben, und die Zeichenähnlichkeit zwischen
“Telekom” und “01051 Telecom” zu gering, meinen die Richter. (dd)

(
de.internet.com
– testticker.de)

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01051 Telecom


Bundesgerichtshof

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