Kurz vor Festnahme: Noch eine Sasser-Variante – Schadensersatzliste wird länger
Wer noch nicht gepatcht hat, ist selbst schuld: Microsofts
Sicherheitspatch gegen Sasser lässt auch die neueste Variante F nicht
durch. Wer sich nicht rechtzeitig um Security-Updates gekümmert hat,
sollte sich genau überlegen, ob er Schadensersatz verlangt – und von
wem. Microsoft wegen der Lücke? Die Internet-Provider wegen mangelnder
Sicherheitsfunktionen? Oder den Programmierer des Wurms?
Die
Staatsanwaltschaft Verden registrierte bislang 50 Anfragen aus der
ganzen Bundesrepublik rund um den Wurm. Oberstaatsanwalt Helmut
Trentmann bewegt sich wie in einem Minenfeld: Er muss die richtigen
Strafmaßnahmen für den jugendlichen Hacker beantragen. Große Unternehmen
wie die Postbank haben noch nicht reagiert. Die bisher gestellten
Ansprüche seien nur kleine, heißt es in verschiedenen Berichten.
Die Ermittlungsarbeiten laufen noch, und weil der junge Wurm-Autor
geständig ist, dürfte die Festsetzung einer Strafe nicht so schwer sein.
Private Klagen müssten zivilrechtlich vor anderen Gerichten eingereicht
werden, heißt es bei der Staatsanwaltschaft, der entstandene Schaden
müsse dabei nachgewiesen werden. (mk)