RIAA klagt erneut

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Gegen 493 Nutzer reichte die RIAA Klage ein, weil sie urheberrechtlich geschütztes Material über Tauschbörsen angeboten hatten. Da die Namen nicht bekannt sind, richten sich die Klagen gegen unbekannt. Die Praxis, die Herausgabe der Daten von den Providern zu erzwingen, ist nach einer Klage von Verizon im letzten Jahr, von einem Gericht untersagt worden.

Die RIAA übermittelt deshalb nur die Beweise, etwa Logfiles, für die Urheberrechtsverletzungen an die Staatsanwaltschaft, die die Nutzerdaten erst nach richterlicher Anordnung von den Providern erhält. (dd)


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