Erstes Verfahren gegen Tauschbörsennutzer in Deutschland abgeschlossen
Der Fall des 23jährigen Auszubildenden aus Cottbus war einer von 68, in denen die deutsche Musikwirtschaft im März Strafanzeige wegen illegalen Filesharings gestellt hatte. Der Mann zahlt 8000 Euro, die zivilrechtlich im Vergleichsweg vereinbart wurden. Außerdem wurde er zu einer Zahlung von 80 Tagessätzen – wegen geringen Einkommens in diesem Fall 400 Euro – Geldstrafe zuzüglich der Gerichtskosten verurteilt. Dies meldet der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft.
Auf Anfrage der Staatsanwaltschaft teilte der Provider im April die Identität des Beklagten mit. Zur Beweissicherung wurde eine Hausdurchsuchung beantragt, die Anfang Mai stattfand. Dabei wurden 6000 MP3s und rund 100 gebrannte CDs beschlagnahmt.
Nach der strafrechtlichen Verurteilung im beschleunigten Verfahren wurden auch die zivilrechtlichen Ansprüche schnell geklärt. Der Mann unterzeichnete eine Unterlassungserklärung, mit der er sich verpflichtet, künftig keine Musikstücke illegalen in Tauschbörsen anzubieten.
Ein weiteres Verfahren soll zudem kurz vor dem Abschluss stehen: Im Raum Stuttgart wurde in der vergangenen Woche die Wohnung eines 57jährigen Lehrers durchsucht; dort fand man zwei Computer mit mehreren tausend Songs. Der Mann hat die Taten gestanden, das Strafverfahren läuft, und zivilrechtliche Forderungen wurden geltend gemacht.
Außerdem kündigen die Musikfirmen die Einleitung weiterer Verfahren an. Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände: “Wir wehren uns gegen Rechtsverletzer, die sich trotz umfangreicher Aufklärungsmaßnahmen nicht von illegalen Musikangeboten abhalten lassen. Der erste Fall ist als Präzedenzfall abgeschlossen – die nächsten Fälle werden folgen.” (dd)
Weitere Infos:
Deutsche Phonoverbände