BGH schränkt Haftung für Links ein

PolitikRecht

In dem Prozess ging es um einen Link, den die Online-Ausgabe der Zeitung Die Welt auf die Site eines österreichischen Wettbüros gesetzt hatte. Gegen diesen hatte ein deutscher Anbieter geklagt, da Glücksspiel und Wetten in Deutschland nur mit entsprechender Lizenz erlaubt sind.

Das Gericht befand jedoch, dass im Sinne der Presse- und Meinungsfreiheit an die Prüfung der verlinkten Seiten keine allzu großen Anforderungen zu stellen seien.

Haften sollen die Online-Medien demnach nur für Verweise auf Webseiten, deren Rechtswidrigkeit klar erkennbar ist sowie, wenn ein eindeutig ein kommerzieller Zweck mit dem Link verfolgt wird. (dd)

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Bundesgerichtshof

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