Microsoft schützt To-Do-Liste im PC

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Das Patent 6,748,582 beschreibt ein Verfahren, das Programmierern erlaubt, eine Kommentarfunktion im Quellcode zu verankern. Die so eingefügten “Zu erledigen”-Listen lassen sich mit einem “Erledigt”-Häkchen versehen. Wer es anklickt, kann dadurch den Kommentar aus dem Quellcode ausblenden lassen. Das Verfahren, das nach europäischer Rechtslage (noch) die Beschreibung gesunden Menschenverstandes und damit nicht schutzwürdig ist, wurde nun Microsoft zugesprochen.

Weil auch der Doppelklick und das XML-Scripting von Microsoft geschützt ist, wird die Kritik an dessen Software-Patenten immer lauter – auch wenn der Software-Riese sie derzeit noch nicht kommerziell nutzt. (mk)

Weitere Infos:

US-Patentamt


Kommentar zu Software-Patenten bei “IT im Unternehmen”

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