Verkäufe aus Internet-Auktion für Versicherungen nicht immer bindend
Ein 11jähriger Junge hatte mit dem eBay-Account eines Vaters eingekauft – und zwar einen BMW zum Startpreis von 49.000 Euro. Der Vater hatte zwar den Rechner gesichert, indem er das Modemkabel wegnahm. Der Junge war aber so schlau, das Kabel seiner Playstation an den PC anzuschließen und so zu surfen. Das Gericht hat im Prozess, den der geschädigte Verkäufer startete, entschieden, dass der Kauf ungültig war. Die Beweislast für die Richtigkeit des Vertrages liege beim Verkäufer, hieß es seinerzeit. Auch Angebote per E-Mail könnten schließlich leicht manipuliert werden.
Der Fall ermunterte die Düsseldorfer-Arag-Versicherung nun dazu, Kunden vom althergebrachten Medium Papier zu überzeugen – nur so könne sichergestellt werden, dass man etwaige Schadensfälle auch bei der Versicherung geltend machen kann. (mk)
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