Urteil: Bei regelmäßigem Verkauf von Büchern per Auktion gilt Buchpreisbindung
Ein Journalist aus Berlin wurde vom Darmstädter Buchhändler Bentlin verklagt, weil er als privater, nichtgewerblicher Anbieter mehr als 40 Bücher über eBay verkauft hatte, ohne sich an die Buchpreisbindung zu halten. Nachdem er bereits den Prozess verloren hatte, wies das OLG Frankfurt nun auch die Berufung zurück und erließ eine einstweilige Verfügung.
Damit müssen sich nicht nur Buchhändler bei Internet-Auktionen an die Buchpreisbindung halten, sondern auch Privatpersonen, die regelmäßig neue Bücher versteigern. (dd)
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