Plattenkonzerne bezahlen Strafe mit unverkäuflicher Ware
Die fünf grossen Musikkonzerne Sony, BMG, Universal, EMI und Warner waren im Jahr 2000 wegen Kartellbildung und überhöhter Endverkaufspreise von Audio-CDs vor Gericht gekommen. Im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung im Jahr 2002 versprachen die Konzerne, mit 5,6 Millionen kostenlosen CDs Wiedergutmachung zu leisten.
Wenige Jahre später wird das Versprechen nun eingelöst; allerdings anders, als die US-amerikanischen Büchereien und Schulen das freudig erwartet hatten. Wie sich herausstellte, bestehen die Lieferungen vor allem aus echten Ladenhütern und bis zu hunderten Dubletten; für das Quasi-Kartell also eine willkommene Möglichkeit, überschüssige Lagerbestände abzubauen. (dd)
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