RegTP will WLAN-Provider zur Kasse bitten
Die deutschen Telekommunikations-Unternehmen sollen nach den Bestimmungen des neuen Telekommunikationsgesetzes einen Beitrag zur Finanzierung der Regulierungsbehörde leisten. Das Wirtschaftsministerium (BMWA) und die RegTP werden es mit der Anmeldepflicht für TK-Anbieter deshalb künftig erheblich genauer nehmen als bisher. Die Regulierungsbehörde ist bereits beauftragt, zügig mit der Erhebung der Daten zu den zahlungspflichtigen Unternehmen zu beginnen. Schon in den kommenden Wochen will die Behörde nach Informationen der Infoplattform Portel.de ein entsprechendes Anschreiben mit Auskunfts-Begehren an bekannte sowie potentielle Telekommunikationsanbieter verschicken. Bis zu 3000 Firmen in Deutschland sind nach Schätzungen der RegTP bislang noch gar nicht als TK-Anbieter registriert – beispielsweise die gesamte Gruppe der neuen Anbieter von Hotspots und Wireless LAN- Netzen (WLAN-Provider).
Maßgeblich für die Zahlungspflicht ist dabei, ob ein Anbieter – egal ob privat oder professionell – Umsätze mit Telekommunikationsdiensten zu verzeichnen hat. “Wehret den Anfängen” sagen die Wettbewerberverbände Breko und VATM und lehnen die neue Regelung unisono als inakzeptabel ab. “Das ist schon ein dicker Hund”, erklärt Rainer Lüddemann vom Breko und verweist auf die Ordnungsfunktion des Staates. Kosten für die Überführung eines Monopolisten in den Wettbewerb sollten gefälligst vom Staat getragen werden. Ähnlich Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM: “Wie bei anderen Marktaufsichtsbehörden auch, dürfen diese Kosten nicht über Sonderabgaben finanziert werden. Wir sehen darin nichts weiter als eine zusätzliche Belastung der ohnehin schon genug angespannten Marktlage.”
Völlig offen sind bislang auch die genauen Bewertungskriterien, ab wann ein Anbieter zahlungspflichtig ist. Theoretisch ist aber schon jetzt jeder Betreiber eines Hotspot ein TK-Anbieter, sobald es sich um ein kommerzielles, öffentlich zugängliches Angebot handelt. Und das ist bei den derzeit mehr als 3.100 in Betrieb befindlichen Public WLANs (Business-Hotspots) in Deutschland üblicherweise der Fall. (mk)
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