T-Online versendet unbestellte Ware
Der neueste Werbetrick der T-Onliner ist nicht bei allen Kunden beliebt. Wenn ein dickes, persönlich adressiertes Briefpaket des Online-Dienstes im Postkasten liegt, ist dies das “T-Online-Welcome-Paket”. Dieses enthält ein Internet-Einsteigerpaket – mit “Auftragsbestätigung” und persönlichen Daten für den T-Online-Zugang.
T-Online droht in einer “vertraulichen Mitteilung”, dass der Empfänger die unverlangt zugesandten T-Online-Zugangsdaten nicht weitergeben darf, denn bei Missbrauch durch Dritte müsse er die Kosten tragen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen findet das eindeutig wettbewerbswidrig. Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen: Der Empfänger muss weder für den Rückversand noch für einen Missbrauch aufkommen, denn die Lieferung war nicht bestellt. Die erhaltenen Zugangsdaten sollte man dennoch vorsichtshalber vernichten. (mk)
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T-Online