Weiterer Anstieg der Telefonüberwachung in Deutschland
Waren es im Jahr 2002 noch 21.874, belief sich die Zahl der Überwachungsmaßnahmen im Jahr 2003 auf insgesamt 24.441 Anordnungen. Hierbei sind die vielen Abhörmaßnahmen, die illegal, d.h. ohne richterlichen Beschluss erfolgen, nicht mitgezählt. Im Vergleich dazu wurden im Jahr 1995 lediglich 4.674 Überwachungsanordnungen gezählt. Dies ist eine Steigerung von mehr als 400 Prozent in weniger als einem Jahrzehnt.
Schaar verwies mit Nachdruck auf die Forderungen der Datenschützer der Länder und des Bundes. Danach soll der gesetzliche Richtervorbehalt nicht gelockert werden. Um die spezifische Sachkunde zu fördern, sollten die Aufgaben der Ermittlungsrichter auf möglichst wenige Personen konzentriert werden. “Zur Kontrolle der Entwicklung bei Überwachungsmaßnahmen sind Berichtspflichten für die Strafverfolgungsbehörden notwendig. Der Umfang der Benachrichtigungspflichten von Betroffenen ist zu erweitern”, so Schaar. Gespräche zwischen Beschuldigten und zeugnisverweigerungsberechtigten Personen dürften grundsätzlich nicht verwertet werden. (dd)
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