Noch unter Clinton beschlossen, wurde das Gesetz bisher nicht angewendet. Damit ist die Pornoblockerverordnung aber nicht völlig vom Tisch: ein untergeordnetes Gericht wird sich jetzt damit befassen müssen, in welcher Weise das Gesetz abgeändert werden muss. Ursprünglich wurde es eingeführt, um Minderjährige vor schädlichen Internetinhalten zu schützen. Internetanbieter hätten demnach theoretisch mit Strafen bis zu 50.000 US-Dollar und sechs Monaten Gefängnis belegt werden können.
Allerdings, so befand das Gericht, widerspreche das COPA dem verfassungsmässig garantierten Recht auf freie Rede; statt dessen empfahl es die Anwendung von Filtersoftware, um das moralische Problem zu lösen. (mk) ( – testticker.de)