Rabatte bei Online-Buchhändlern vom Gericht verboten

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Während Amazon mit 5-Euro-Gutscheinen versucht, Neukunden zu gewinnen, gibt es bei Buch.de Bonusmeilen beim Buchkauf, die sofort wieder eingelöst werden können. Das Ergebnis ist in beiden Fällen identisch: Käufer erhalten ihre Bücher billiger, weshalb der Börsenverein des deutschen Buchhandels gegen beide Versender Verfahren anstrengte.

Das Oberlandesgericht Frankfurt schloss sich gestern der Meinung des Börsenvereins an und stoppte die beiden Aktionen, weil sie die gesetzliche Buchpreisbindung unterlaufen. (dd)

Weitere Infos:

Amazon


Buch.de


OLG Frankfurt


Börsenverein des Buchhandels

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