Gericht lehnt SCO-Klage gegen DaimlerChrysler ab
Mit der Argumentation, dass man bereits seit sieben Jahren keine SCO-Software mehr einsetze, hat DaimlerChrysler vor Gericht einen wichtigen Sieg errungen. Denn, so der Konzern, dadurch bestünde keine Auskunftspflicht gegenüber SCO, womit der Vorwurf, DaimlerChrysler hätte eine Anfrage von SCO nicht beantwortet und damit gegen die Lizenzbedingungen verstoßen, hinfällig sei. Zudem seien die Lizenzverträge seinerzeit noch von Chrysler mit dem ursprünglichen Unix-Eigner AT&T geschlossen worden. Das Gericht schloss sich dieser Argumentation an und lehnte die SCO-Anträge ab. (dd)
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