Gemeinden beklagen Überregulierung beim barrierefreien Web
Ab September 2004 müssen neue Internet-Angebote der öffentlichen Verwaltung barrierefrei gestaltet werden, bis 2009 dann auch der Altbestand an Webseiten. Dadurch sollen insbesondere Sehbehinderte und Blinde Zugang zu den Online-Angeboten der Kommunen erhalten. Allerdings seien diese Forderungen kaum erfüllbar, bemängelt Dr. Bernd Jürgen Schneider, der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen.
So würde etwa verlangt, die Inhalte sollen auch mit ?künftigen Technologien? funktionieren, was angesichts der schnellen Entwicklung im IT-Bereich nicht erfüllbar sei. Zudem sei es nun möglich, die Allgemeinverständlichkeit von Inhalt und Bedienung einzuklagen, ohne dass dafür jedoch Maßstäbe definiert seien, was als allgemeinen verständlich gilt.
Neue Internet-Seiten im Sinne der Verordnung vollständig barrierefrei zu gestalten, verursache zusätzlichen Programmier-Aufwand und hohe Kosten. Dies werde wohl dazu führen, dass Kommunen ihr Angebot mangels Geld zunächst nicht mehr vergrößerten. Wenn ab 2009 auch die bestehenden Seiten barrierefrei sein müssen, würden viele Städte und Gemeinden aus Geldmangel ihre Internet-Präsentation notgedrungen reduzieren. (dd)
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Städte- und Gemeindebund NRW