Preisansagepflicht für 0190/0900-Nummern auch bei Handy-Anrufen
Bisher galt die Preisansagepflicht für die 0190/0900-Nummern nur aus dem Festnetz. Nun soll es eine bessere Kostentransparenz auch für Mobilfunkkunden geben. Die Regulierungsbehörde weist darauf hin, dass nach dem Telekommunikationsgesetz ein Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Entgelts nur besteht, wenn der Kunde vor Beginn der Dienstleistung über den Preis informiert wurde.
Die Ansage muss kostenlos und spätestens drei Sekunden vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit erfolgt sein. Zudem muss aus ihr hervorgehen, ob sich der Preis auf jede angefangene Minute oder auf jede Einwahl bezieht. Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile müssen bereits enthalten sein. Ändert sich der Preis während der Inanspruchnahme des Mehrwertdienstes, so ist vor Beginn des neuen Tarifabschnitts der neue Preis anzusagen. (dd)
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