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Privatverkäufe auf eBay

Allgemein

Anspruch auf Gewährleistung

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Was tun, wenn die bei eBay erworbene Ware defekt ist? Einen Anspruch auf Beseitigung der Mängel gibt es in der Regel nur, wenn der Verkäufer ein Unternehmer ist. Bei Verkäufen von privat zu privat kann der Verkäufer jede Gewährleistung ausschließen. Deshalb steht bei eBay-Angeboten auch oft dabei, dass es sich um einen Privatverkauf handelt. Darauf kommt es allerdings nicht an: Der Verkäufer muss auch tatsächlich privat und nicht als Unternehmer handeln.

Wer nur gelegentlich mit Waren handelt, wird deshalb noch nicht zum Unternehmer. Das Landgericht Hof hat aktuell entschieden, dass eine große Anzahl abgewickelter Geschäfte allein nicht geeignet ist, aus dem Verkäufer einen Unternehmer zu machen (Aktenzeichen: 22 S 28/03). In dem Fall ging es um einen Studenten, der viele Geschäfte über eBay getätigt hat. Der Student könne unbegrenzt seine Einkäufe über das Internet abwickeln und Gegenstände dort auch wieder verkaufen, ohne Unternehmer zu sein.

Wer also seine gesamte Bibliothek oder einen Nachlass Stück für Stück verkauft, wird noch nicht zum Unternehmer. Selbst Powerseller, die hunderte oder tausende Geschäfte abwickeln, müssen noch keine Unternehmer sein. Was genau den Verkäufer zu einem Unternehmer macht, legen die Gerichte von Fall zu Fall neu fest.

Zum Schein privat

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Problematisch wird es, wenn sich Unternehmer als privat ausgeben, um die zwingend vorgeschriebenen Rechtsfolgen (wie etwa die Informationspflicht) zu umgehen. So müssen zum Beispiel die Firma, eine Anschrift und der gesetzliche Vertreter im Angebot genannt werden.

Zudem hat der Käufer ein Widerrufsrecht und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Das ist zwar nur innerhalb einer bestimmten Frist möglich, die aber erst ab einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung durch den Unternehmer oder beim Postversand ab Erhalt der Ware beginnt. Bei eBay-Verkäufen fehlt diese Widerrufsbelehrung regelmäßig, so dass der Käufer nahezu unbefristet die Ware zurücksenden kann.

Hat der Käufer die Ware bereits erhalten, darf er diese ab einem Wert von 40 Euro auf Kosten des Unternehmers zurücksenden.

Ein Unternehmer kann auch bei gebrauchten Produkten eine Gewährleistung nicht ausschließen. Er muss jeden Mangel einzeln aufführen, damit er später nicht verpflichtet ist, diesen auf eigene Kosten zu beseitigen.

eBay-Käufer gehen also immer das Risiko ein, dass sich ein Unternehmer als Privatverkäufer ausgibt, um Vorschriften zu umgehen. Dass der Verkäufer Unternehmer ist, muss der Käufer beweisen, was kaum möglich ist. Bei Waren in großen Stückzahlen und bei eBay-Shops ist daher Vorsicht angebracht. Das Risiko trägt letztlich der Käufer.

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