EU-Gericht findet Microsofts Argumente bisher wenig überzeugend
Der Richter im europäischen Microsoft-Prozess hat den Software-Konzern aufgefordert, bis Ende kommender Woche aufzuzeigen, in welchem Umfang das Unternehmen den Schutz seines geistigen Eigentums durch das Urteil der europäischen Kommission gefährdet sieht. Die Ansprüche müsse Microsoft selbst weiter untermauern, so das Gericht.
Laut dem Beschluss vom März muss der Software-Hersteller Schnittstellen für die Server-Client-Kommunikation gegenüber Wettbewerbern offen legen. Dagegen hatte das Unternehmen beim Europäischen Gerichtshof Einspruch erhoben, der auf einer gestrigen Anhörung eine komplette Liste aller zur Diskussion stehenden Patente, Handelsmarken und Technologien angefordert hat. Während Microsoft-nahe Quellen nach Angaben der britischen Wirtschaftszeitung ‘Financial Times’ keine Probleme bei der Übermittlung der Daten sehen, legen die Konkurrenten des Konzerns die Anfrage zu ihren Gunsten aus. So wird erwartet, dass Microsoft vor allem Schwierigkeiten haben wird, IP-basierte Protokolle weitgehend als geistiges Eigentum zu deklarieren. Die Technologien wurden vom Redmonder Konzern meist nur erweitert, um eine bessere Performance unter Windows zu gewährleisten und – so der Vorwurf – Konkurrenten auszusperren. Weiterhin deute die Anforderung solch detaillierter Daten darauf hin, dass der Richter sich nicht voreilig auf die Argumente aus Redmond einlassen wird, hieß es weiter.
Das Urteil der EU-Wettbewerbskommission erfolgte nach Beschwerden verschiedener Wettbewerber wie Sun Microsystems und Real Networks. Neben der Geheimhaltung von Server-Schnittstellen wurde auch die Bündelung des Windows Media Players mit dem Betriebssystem Windows kritisiert. Die EU-Kommission entschied letztlich, dass der Konzern gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat und ordnete eine Geldbuße von 497 Millionen Dollar, die Herausgabe einer Windows-Version ohne Media Player und die Offenlegung von Server-Protokollen an. (dd)
(
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