IT und Recht
Fingerspitzengefühl gefragt: Computersachverständige auf der Zeugenbank
IT und Recht
Computer als Beweismittel sind eine heikle Sache, meint Neil Barrett. Will man der Strafverfolgung von IT-Betrügereien – und übleren Verbrechen – eine Chance geben, ist hier Fingerspitzengefühl gefragt.
Das Erwachsenwerden – oder sagen wir das Älterwerden – bringt eine Menge Sorgen und Kummer mit sich – neben schütterem Haar und zunehmendem Bauchumfang. Man macht seine Erfahrungen mit der Welt und ihren unzähligen Formen von Unrecht und zweifelhaften Entscheidungen. In meinem Leben zeigt sich das am deutlichsten bei meiner Arbeit als Computersachverständiger.
Der Computer eines Angeklagten – seine E-Mails, seine Google-Anfragen, heruntergeladene Bilder – kann einen enormen Einblick in dessen Weltsicht und Motivation, Bedürfnisse und Wünsche verschaffen. Ich habe mit Mordfällen zu tun gehabt, in denen der Angeklagte riesige Mengen an unvorstellbar schmutzigem Sadomaso-Material heruntergeladen hatte; mit Hacker-Fällen, die eher an Teenager-Ängste und -Frustrationen erinnern; und mit Pädophilie-Fällen, bei denen man nur noch weinen möchte, oder schlimmer, seine Kinder um nichts in der Welt mehr aus den Augen, geschweige denn mit dem Internet allein lassen will. Ich persönlich habe dann das größte Problem, wenn ich mir definitiv sicher bin, dass der Angeklagte schuldig ist, die Beweise aber zu verworren und deshalb unbrauchbar sind. Wenn durch unvorsichtiges Vorgehen, Virenbefall oder bewusste Kontamination die Beweislage so undurchsichtig ist, dass man beim besten Willen von keinem Richter erwarten kann, dass er sie durchschaut. Solche Verfahren werden häufig niedergelegt und der Angeklagte auf freien Fuß gesetzt: um seinem schmutzigen Geschäft als Hacker, Räuber oder schlimmstenfalls als Kinderschänder weiter nachzugehen.
Diese Probleme sind schlimm genug und hinterlassen einen üblen Nachgeschmack bei Polizei, Gericht und – wie ich annehme – auch bei der Verteidigung. Aber noch schlimmer sind Fälle, wo ein Computersachverständiger der Gegenpartei sich in ein schmutziges Spiel mit hineinziehen lässt, um dann offensichtliche Beweise zunichte zu machen, und seien die Argumente noch so abstrus. Und dabei ist die Rolle von Sachverständigen im Prinzip ganz einfach: Man soll dem Gericht helfen, das Wesen und die Bedeutung von technisch komplexen Beweismitteln zu verstehen, was ohne Hilfe schlicht nicht möglich ist. Eine Beweisführung basierend auf Computertechnik bedarf meist einer Erklärung von Experten, denn sie betrifft häufig Dinge wie Datumsauswertungen, Dateiinhalte und Diskettenaufbau. Doch eigentlich dürfte das ja nicht allzu schwer sein: zu erklären, wie Computer funktionieren, das Beweismaterial in eine für Laien verständliche Sprache zu übersetzen und wenn nötig bereit zu sein, als Sachverständiger noch weitere Fragen zu klären.
Es gibt jedoch gelegentlich Sachverständige, die höchst obskure und unwahrscheinliche Erklärungen dafür vorbringen, warum ein bestimmtes Material auf einem PC gefunden wird. In Pädophilie-Fällen bin ich zum Beispiel jetzt ständig mit der Frage nach Popups, Redirectors und Java konfrontiert – selbst wenn es völlig eindeutig ist, dass der Angeklagte seine eigenen Archive mit gesetzlich verbotenem Bildmaterial angelegt hat und sie schon seit Wochen mit Hingabe betrachtet.
Der Angeklagte muss für unschuldig gehalten werden, bis er der Schuld überführt ist; aber wo sämtliche Beweispunkte gegen ihn sprechen, sollten abstruse Argumente, die entlastend sein könnten, weil sie die Richter nur verwirren, doch bitte unterbleiben.