Ich-AG gründen
Sich selbstständig machen
Klein anfangen
Ich-AG gründen
Wer den Schritt in die Selbstständigkeit tun will, für den gibt es vor allem einen guten Rat: Klein anfangen. Denn nicht jede Existenzgründung muss mit großem technischen Aufwand oder hohen Kosten verbunden sein. Im Gegenteil: Es gibt auch die Möglichkeit, mit wenig Startkapital und ohne einen großen Mitarbeiterstamm anzufangen.
Solche bescheidenen Starts werden Kleingründungen genannt. Sie sind besonders interessant für alle, die noch unsicher sind, ob die Selbstständigkeit das Richtige für sie ist, und die testen möchten, ob die Geschäftsidee gut ist und man davon leben kann. Bei einer Kleingründung sollte der Ich-AGler auf möglichst geringe laufende Kosten wie monatliche Büromiete und Investitionen wie Büroausstattung achten, damit die finanziellen Belastungen gering und überschaubar bleiben.
Individuelle Beratung
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Coaching-Maßnahmen sollen Selbstständigkeit im ersten Jahr nach der Gründung begleiten und sichern. Durch eine individuelle und persönliche Beratung in der Anfangsphase der Eigenständigkeit wird dem Existenzgründer geholfen, seine neue berufliche Situation erfolgreich zu meistern. Es ist möglich, dass die Agenturen für Arbeit bei der Teilnahme an entsprechenden Maßnahmen die Lehrgangs- und Fahrtkosten sowie Kinderbetreuungskosten übernehmen. Aber nur im ersten Jahr nach der Existenzgründung kann ein Antrag auf Coaching-Maßnahmen beantragt werden. Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass die Maßnahme für den Gründer nachweislich notwendig und sinnvoll ist.
Die Voraussetzungen der Ich-AG
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Das sind die Voraussetzungen für eine Ich-AG
Gefördert wird, wer durch die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beendet und mindestens einen Tag Entgeltersatzleistungen beispielsweise Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld bezogen hat oder wer im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt war. Der Bezug dieser Leistungen darf allerdings nicht länger als einen Monat zurückliegen. Wichtig ist auch, dass der Antragsteller in den vergangenen zwei Jahren nicht schon einmal Überbrückungsgeld oder einen Existenzgründungszuschuss bezogen hat.
92819 Ich-AGs wurden 2003 gegründet
600 Euro pro Monat gibt es im ersten Jahr
Die Vorteile einer Limited
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Immer mehr Unternehmer erkennen die Vorteile einer Limited
Seit vor einem Jahr die rechtlichen Grundlagen geschaffen wurden, entscheiden sich immer mehr Unternehmer für die englische Limited anstelle der deutschen GmbH. Und das hat vor allem pekuniäre Gründe. So beträgt das Grundkapital bei der GmbH mindestens 25000 Euro, während bei der Limited 1,40Euro ausreichend sind. Die Gründungsgebühren schwanken bei der GmbH zwischen 750 und 2000 Euro, wohingegen sie bei der Limited bei 259 Euro beginnen. Die Aufnahme neuer Gesellschafter ist bei der GmbH nur über eine kostenpflichtige notarielle Beglaubigung möglich, bei der Limited ist sie kostenfrei und jederzeit machbar. Die Gründungsdauer beträgt bei einer GmbH zwischen vier und zwölf Wochen, bei der Limited ist eine Schnellgründung innerhalb von 24 Stunden möglich; ansonsten dauert es fünf bis sieben Tage. Die Limited ist die bekannteste Gesellschaftsform der Welt.
1,40 Euro Grundkapital bei Limited
25.000 Euro Grundkapital bei GmbH