Ebay ist nach Domain-Entführung schadensersatzpflichtig
Die Entführung der Internet-Adresse www.ebay.de am vergangenen Wochenende (
wir berichteten) könnte das Online-Auktionshaus teuer zu stehen kommen. Das berichtet die Computerzeitschrift PC Professionell. Angebote gingen weit unter dem zu erwartenden Preis über den Auktionstisch. Die Versteigerungen liefen, aber Kaufinteressenten konnten nicht bieten. Zahlreiche Schadensersatzklagen könnten nun die Folge sein.
Nach Ansicht von auf Internet- und Online-Auktionshandel spezialisierten Anwälten hat Ebay die vertragliche Pflicht seinen Mitgliedern gegenüber verletzt, eine funktionierende Handelsplattform zur Verfügung zu stellen. Zwar führen technische Störungen laut Ebay-AGB nicht zu einer Schadensersatzpflicht seitens Ebay. Der Umzug der Domain ist aber keine technische Störung, da es Ebay durch Ignorieren des Domain-Umzugs-Antrages fahrlässig unterlassen hat, die Handelsplattform störungsfrei zu betreiben. Aus dieser Pflichtverletzung resultiert ein Schadensersatzanspruch seitens der Mitglieder, so die Auffassung der Juristen.
Die Domain www.ebay.de war in der Zeit von Freitag Nachmittag bis Samstag vormittag “ohne Zustimmung von Ebay” auf einen anderen Inhaber übertragen worden, so das Auktionshaus in einer Mitteilung. Wie es genau dazu kommen konnte, ermittelt nun das Bundeskriminalamt.
PC Professionell empfiehlt allen Ebay-Nutzern, die eigenenPasswörter unbedingt zu ändern. Die Zugangsdaten zur Auktionsplattform könnten unbemerkt als Cookie vom eigenen Rechner an den fremden Server geschickt worden sein. (ur/mk)
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PC Professionell
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Entführungs-Meldung