Apple vs. Apple: Teuerster Vergleich der Rechtsgeschichte bahnt sich an

Allgemein

Die Beilegung des Rechtsstreits zwischen dem
Computerhersteller Apple
und den Rechteverwertern der Beatles könnte zum teuersten Einzelvergleich in der Rechtsgeschichte werden. Die Beatles-Vertreter hatten im Interesse des britischen Band-Labels Apple Corp. wegen Verstoßes gegen das Markenrecht geklagt. Bereits 1991 musste der Computerhersteller in einem ähnlichen Verfahren 30 Millionen Dollar zahlen und zusichern, nicht mehr im Musikgeschäft aktiv zu werden. Der Verstoß gegen die Vereinbarung durch den Start des
iTunes Music Store
wird das Unternehmen voraussichtlich deutlich mehr Geld kosten. Branchenkreise erwarten außerdem, dass Apple einen Sitz im Aufsichtsrat an einen Beatles-Vertreter abgeben muss, berichtete das US-Fachmagazin ‘ E-Commerce Times‘ gestern unter Berufung auf informierte Kreise.

Die erste Anhörung vor einem britischen Gericht soll im Herbst stattfinden. Apple-Chef Steve Jobs soll jedoch bereits intensiv mit den Klägern über eine außergerichtliche Einigung verhandeln. Das Unternehmen sei jedoch auch bereit, den Rechtsstreit vor Gericht auszutragen, hieß es. In diesem Fall will der Computerhersteller versuchen, das Gericht zu überzeugen, dass Apple als Distributor digitaler Inhalte nicht mit einem Unternehmen im Musik-Business gleichzusetzen ist.

Sollte Apple bei einem Prozess Erfolg haben, was unter Sachkundigen als unwahrscheinlich gilt, droht jedoch bei jeder weiteren Aktivität in dem Bereich eine neue Klage. Mit einer außergerichtlichen Einigung könnte Jobs dagegen die Freiheit für ein unbeschwerte Engagement im Musiksektor erringen.

Die Auseinandersetzung mit der britischen Apple Corp. stellt für Steve Jobs dabei nicht nur geschäftlich sondern auch persönlich einen Wermutstropfen in der großen Erfolgsserie mit dem iTunes Music Store dar. Der Apple-Chef ist selbst großer Beatles-Fan und das Label der Band soll maßgeblich die Namensgebung für die Computerfirma beeinflusst haben. (mk)
(
de.internet.com
– testticker.de)

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