Neuer Gesetzentwurf verlangt drei Jahre Haft für Tauschbörsen-Nutzer
Zum “Kazaa-Knacki” ist es nicht mehr weit: Glaubt man der Bild-Zeitung, diskutiert die SPD derzeit eine Ausweitung der Strafen für Internet-Kriminalität. Demnach hat Bundesjustizministerin Zypries Nachfragen zum Thema heruntergespielt: “Wir wollen nicht die Schulhöfe kriminalisieren”, verlautbarte sie, für Bagatellfälle gäbe es schließlich auch einen Strafausschließungsparagraphen.
Das Überspielen einzelner Songs soll noch straflos bleiben, wenn dies nur zu privaten Zwecken gedacht ist. Wer neue Pop-Songs aus einer illegalen Tauschbörse herunterlädt, muss nicht gleich mit Gefängnis, jedoch mit Schadensersatzansprüchen der Musikindustrie rechnen. Wer dagegen in großem Stil Dateien tauscht, kann vom Staatsanwalt verklagt werden, wenn der Gesetzentwurf letztendlich abgesegnet wird. (mk)