eBay fordert Gesetzesänderung zu Gunsten von Kleinhändlern

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Deutschlands größte Online-Handelsplattform
eBay
hat sich kurz nach einer richterlichen Empfehlung für den Verbraucher (
wir berichteten
) für einschneidende gesetzliche Änderungen zu Gunsten von Kleinhändlern im Internet stark gemacht. Das deutsche Fernabsatzgesetz behindere Existenzgründungen von Online-Versandhändlern, sagte eBay-Deutschland-Sprecher Nerses Chopurian der ‘Berliner Zeitung’ (Dienstagsausgabe). “Die Politik ist gefragt, ob man nicht Umsatzgrenzen bestimmen kann, unterhalb derer das Fernabsatzgesetz nicht mehr gilt”, sagte Chopurian. Hintergrund des eBay-Vorstoßes ist ein anhängiges Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Darin geht es um die Frage, ob für gewerbliche Anbieter auf der Handelsplattform das Auktionsrecht oder das Fernabsatzgesetz gilt.

Sollte der BGH befinden, dass gewerbliche Händler bei eBay grundsätzlich unter das Fernabsatzgesetz fallen, könnten Kunden auch bei einer Online-Auktion ersteigerte Waren binnen 14 Tagen zurückgeben. Ein Kaufvertrag wäre dann wie bei jedem anderen Internet-Geschäft zu Festpreisen gar nicht erst zustande gekommen. Bislang wird von Händlern bei Online-Auktionen hingegen das Versteigerungsrecht angewandt: Dem Höchstbietenden steht deshalb zumeist kein Recht auf Rückgabe der Auktionsware zu.

Chopurian sagte, das deutsche Fernabsatzgesetz baue hohe Hürden gerade für Kleinunternehmer auf. “Nehmen sie einen kleinen Autohändler, der durch den Verkauf über eBay eine Existenz gründen will: Der kann sich ein vierzehntägiges Rückgaberecht gar nicht leisten”, erklärte der eBay-Sprecher. Die bisherige Regelung behindere so Existenzgründer. Chopurian stellte klar, dass vom vor dem BGH verhandelten Fall nicht die Angebote von Privatleuten bei eBay betroffen sind. “Wer seinen Dachboden per Online-Versteigerung räumen will, kann das auch weiterhin wie bisher tun”, erklärte der eBay-Pressechef. (mk)
(
de.internet.com
– testticker.de)

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