RegTP setzt Ortsbezug bei VoIP-Rufnummern durch

NetzwerkeVoIP

Nachdem die Regulierungsbehörde
Ende August
verfügte, dass Ortsnetzrufnummern durch VoIP-Anbieter nur an Kunden innerhalb der jeweiligen Ortsnetze vergeben werden dürfen, geht die Behörde nun gegen fünf Unternehmen vor, die den geografischen Bezug nicht beachtet haben. Sie haben bis zum 15. Oktober Zeit, ihre Nummernvergabe umzustellen. Nummern, die bereits nicht regelkonform vergeben wurden, werden zum 1. August 2005 abgeschaltet. Um welche fünf Firmen es sich dabei handelt, teilte die Reg TP nicht mit. Es sollen jedoch neben Internet-Telefonie-Anbietern auch klassische Festnetzanbieter betroffen sein.

Die
Regulierungsbehörde
will mit ihrem Vorgehen verhindern, dass die geografischen Informationen der Ortsnetzrufnummern verfälscht werden. Zudem herrscht in einigen Ortsnetzen bereits Rufnummernknappheit, was durch die willkürliche Vergabe an Kunden aus anderen Orten noch verstärkt werden würde. (dd)

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