Knacken verboten
Seit 1996 verschlüsselt

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Das sagt der Anwalt

Knacken verboten

Sind Kopien von DVDs auch für private Zwecke verboten?
Private Filmkopien sind grundsätzlich legal, und zwar unabhängig von dem verwendeten Medium, mittels dessen sie übertragen oder auf dem sie gespeichert sind. Illegal ist das Umgehen eines Kopierschutzes.


Warum zählt CSS als wirksame technische Maßnahme zum Schutz eines urheberrechtlich geschützen Werks?

Es ist derzeit durchaus streitig, ob Programme, die CSS entschlüsseln, wirklich verboten sind. Zwar ist CSS ein Kopierschutzverfahren, jedoch ist dieses bereits so lange geknackt, dass es fraglich scheint, ob es noch als wirksame Maßnahme zum Schutz einer DVD angesehen werden kann. Im Zweifel ist jedoch davon auszugehen, dass Gerichte auch CSS als wirksame technische Maßnahme zum Schutze von DVDs ansehen werden.

Sind Kopien über einen analogen Umweg legal?
Kopien über den analogen Umweg sind erlaubt. Auch eine Kopie der digitalen Signale, deren Kopierschutz bereits bestimmungsgemäß zu Zwecken der Darstellung des Films entfernt wurde, ist erlaubt.

Mit welcher Strafe muss man rechnen?
Die Strafen können sehr hoch ausfallen. Neben Schadensersatzforderungen Rechteinhaber für entgangene Lizenzgebühren muss man auch mit Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem respektive bis zu drei Jahren rechnen. Wer einen Kopierschutz allein zum eigenen privaten Gebrauch oder mit ihm persönlich verbundener Personen umgeht, macht sich zwar schadensersatzpflichtig, muss aber nicht mit Strafverfolgung rechnen.

Kopierschutz-Standards

Knacken verboten

1996: CSS-Verschlüsselung
Das DVD-Forum standardisiert das von Matsushita und Toshiba entwickelte CSS (Content Scrambling System). Praktisch alle DVDs und DVD-Player sind mit diesem System versehen. Bei Wiedergabegeräten, die nicht mit CSS ausgestattet sind, ist beim Abspielen geschützter DVDs ein gestörtes Bild das Ergebnis. Zusätzlich ist jede DVD mit CGMS (Copy Generation Management System) ausgestattet.


Anfang 1997: VHS-Kopien verhindert

Philips stellt einen Macrovision-7-Chip für ACP (Analog Copy Protection) vor. Beim Kopieren auf VHS werden die so geschützten Videos stark verzerrt und/oder in Falschfarben aufgezeichnet.

Mai 1997. Wiedergabesoftware verfügbar
Die CSS-Verschlüsselung wird für Software-DVD-Player freigegeben. Erste PC-Programme können also Film-DVDs abspielen.


Februar 1998: Schutz für Datenübertragung

Intel, Sony, Hitachi, Matsushita und Toshiba stellen DTCP (Digital Transmission Content Protection) vor. Dieser Kopierschutzmechanismus soll verhindern, dass das Video auf dem Weg zwischen Abspielgerät und Fernseher oder Beamer als perfekte digitale Kopie aufgezeichnet werden kann. Mit der Auswahl durch die CEA ist DTCP als Standard für die digitale Videoübertragung über IEEE 1394 gesetzt. Mitte 1999 stellt Sony den ersten DTCP-Chip vor.

Kopierschutz-Standards II

Knacken verboten

Oktober 1998: Neues Recht in den USA
Digital Millenium Copyright Act: Programme, die dazu gedacht sind, Kopierschutzmechanismen außer Kraft zu setzen und zu umgehen, sind in den USA nun illegal.


Oktober 1999: CSS geknack
t
Durch eine Schwäche in einem Software-DVD-Player von Xing gelingt es, CSS zu knacken. Die passenden Anleitungen dazu werden im Internet publiziert.

Ab 31.12.1999: Regionalcode
Alle ab diesem Datum hergestellten DVD-ROM-Laufwerke entsprechen dem RPC2-Standard. Nach dem fünften Wechsel des Regionalcodes bleibt dieser unveränderbar.

Juli 2000: Schutz für DVD-Audio
Die 4C-Entity (IBM, Matsushita, Toshiba und Intel) stellt CPPM (Content Protection for Prerecorded Media) für DVD-Audio als Weiterentwicklung für das bereits ein Jahr zuvor geknackte CSS vor.


Frühjahr 2003: Digitaler Schutz

Die ersten DVD-Player mit DVI- oder HDMI-Ausgang und damit mit HDCP (High-Bandwidth Digital Content Protection) kommen auf den Markt. HDCP ist praktisch identisch zu DTCP, aber auf die digitale Videoübertragung zwischen Multimediakomponenten ausgerichtet. Dazu kommt das auf zukünftig gepressten DVDs vorhandene System CGMS-D, was die Möglichkeiten zur Vervielfältigung einschränkt.


September 2003: DRM

Warp (Watermarking Review Panel): Diesem System basiert auf Wasserzeichen, die für den Menschen nicht wahrnehmbar sind. Computer entscheiden, ob sie die Daten wiedergeben oder nicht.

Bild: Rechtsanwald Czirnich

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