BGH: Rückgaberecht bei eBay-Auktionen

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Mit seinem Urteil stärkt der
BGH
die Rechte der Verbraucher, denn diese haben nun auch bei Online-Auktionen das im Versand- und Online-Handel übliche Widerrufsrecht von 14 Tagen. Innerhalb dieser Frist können sie die ersteigerten Waren zurückgeben ? vorausgesetzt der Verkäufer ist ein gewerblicher Händler. Für private Auktionen ändert sich nichts, ein Rückgaberecht besteht weiterhin nicht.


eBay
begrüßte die BGH-Entscheidung, da nun Rechtssicherheit herrsche, bemängelte jedoch, dass nun vor allem für kleine Händler zusätzliche Hürden geschaffen worden seien. Sie seien mit den Verbraucherschutzrechten und den daraus resultierenden Verpflichtungen oftmals überfordert. Vor allem da der Übergang von privaten Auktionen hin zum gewerblichen Anbieter in vielen Fällen fließend verlaufe. (dd)

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