Kopiersoftware angeboten: Geldstrafe kassiert
Der 39jährige Mann aus Paderborn verkaufte Software, die CDs samt Kopierschutz vervielfältigt. Unter anderem bot er die Programme Clone CD, Clony XXL und Profiler an. Dann
trat der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft in Aktion und sendete über die Münchner Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte eine Abmahnung. Weil der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung unterzeichnete, aber kurz darauf die Programme in Tauschbörsen anbot, wurde er nun in Berlin zur hohen Vertragsstrafe verurteilt.
Das Amtsgericht Paderborn gab dem Strafantrag der Musikindustrie statt und verurteilte den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen. Weil er ein geringes Einkommen hat, liegt die Strafe “nur” bei 800 Euro zuzüglich Gerichtskosten. Allerdings ist zusätzlich noch eine Vertragsstrafe von 10.000 Euro fällig.
Der Phonoverband brüstet sich mit einer höheren Summe, die bei einem anderen Paderborner beschlagnashmt wurde – der Wert von Raubkopien. (mk)