Regulierungsbehörde geht auf UMTS-Anbieter zu
Im Streit um milliardenschwere Steuerrückerstattung geht die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (
RegTP) auf die deutschen Telekommunikationsanbieter zu. Das berichtet das
Handelsblatt (Mittwochsausgabe) unter Berufung auf Kreise der RegTP. Die Telekommunikationsanbieter hatten gedroht, wegen einer möglichen Rückerstattung der Mehrwertsteuer für den Kauf der UMTS-Lizenzen vor Gericht zu ziehen. Die Verjährungsfrist endet noch in diesem Jahr. Nun will die Regulierungsbehörde die Verjährungsfrist deutlich verlängern. Ein entsprechendes Schreiben soll den Unternehmen heute zugeleitet werden.
Nach bisherigem Stand müssen die deutschen Konzerne spätestens bis Jahresende vor dem Europäischen Gerichtshof klagen, da ansonsten ihre Ansprüche verjähren. Betroffen sind die Deutsche Telekom, Vodafone, Mobilcom, Quam, 02 sowie E-Plus.
Das Angebot der RegTP sieht vor, dass die Verjährungsfrist sechs Monate nach Verkündung eines entsprechenden Urteils vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) endet, heißt es aus Kreisen der Mobilfunkunternehmen. In einem
ähnlichen Verfahren klagt bereits die Telekom-Tochter T-Mobile Austria in Österreich vor dem EuGH um die Mehrwertsteuer. Eine Entscheidung des EuGH wird im nächsten Jahr erwartet.
Die deutschen Telekom-Multis hatten 2000 im Rahmen einer Versteigerung jeweils eine UMTS-Lizenz für mehr als acht Milliarden Euro erworben. Bei der Ausstellung der Rechnung hatte der Bund aber die Mehrwertsteuer von 1,2 Milliarden Euro nicht ausgewiesen. Die Gesellschaften können aber die Steuer von den Finanzämtern zurückverlangen.
Mit dem Angebot leistet die Regulierungsbehörde indirekt Finanzminister Hans Eichel Schützenhilfe. Denn die RegTP verzögert so mögliche Forderungen der Konzerne auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer gegenüber der Bundesregierung, sollten die deutschen Unternehmen vor dem Europäischen Gerichtshof Recht bekommen. In diesem Fall drohen dem Bund Steuerausfälle von mehr als sechs Milliarden Euro, erfuhr die Zeitung aus Kreisen der Telekommunikationskonzerne. Die RegTP hofft allerdings, dass der EuGH die Ansprüche auf die Rückerstattung der Mehrwertsteuer zurückweist. (dd)
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