Spiele und Programme sichernLegale Backups herstellen
Sicherungskopien verboten?
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Wer im Internet unter dem Stichwort ?Sicherungskopie? stöbert, stößt schnell auf solche Aussagen: ?Seit einem Jahr verboten, wenn dabei ein Kopierschutz umgangen wird.? Das ist falsch. §95 des Urheberrechtsgesetzes verbietet zwar das Umgehen von Schutzmaßnahmen, er gilt jedoch ausdrücklich nicht für Software ( ?Das Urheberrechtsgesetz erlaubt Sicherungskopien von Software?).
Sogar die BSA räumt das ein. ?Von jeder Software dürfen Sie eine Sicherungskopie anfertigen?, ist auf der Homepage der Software-Herstellerlobby nachzulesen. Laut Gesetz gilt das zumindest dann, wenn die Kopie ?für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich? ist. CDs und DVDs haben eindeutig eine begrenzte Lebensdauer, schon ein einziger Kratzer kann das Aus bedeuten. Das Recht auf eine Sicherungskopie besteht also, vorausgesetzt, die Software wurde legal gekauft. Nicht erlaubt ist hingegen, die Sicherungskopie oder das Original zu modifizieren, also beispielsweise die CD-Abfrage zu entfernen.
?Von jeder Software dürfen Sie eine Sicherungskopie anfertigen?, sagt auch die BSA, der Öffentlichkeit primär als Raubkopien-Jägerin bekannt.
Sichern, nicht weitergeben!
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Es gibt weitere Einschränkungen. Sollte der Hersteller oder Händler freundlicherweise eine Sicherungskopie mitaushändigen, so sind eigene nicht mehr erlaubt. Eine muss genügen. Und die Weitergabe dieses einen Exemplars ist verboten, auch an Verwandte oder Freunde. Sobald das Original verkauft oder verschenkt wird, ist die Kopie entweder mitzugeben oder zu vernichten. Falls das alles ungewohnt streng klingt, dann verwechseln Sie vielleicht Sicherungskopien von Software mit Privatkopien von Filmen und Musik. Bei Letzteren sind sie in geringer Stückzahl erlaubt, auch zur Weitergabe an Freunde, solange beim Kopieren keine Schutzmaßnahmen umgangen wurden.
Wenn aber Sicherungskopien weiterhin legal sind, wieso verschwanden dann die geeigneten Kopierprogramme großteils vom Markt? Darum: Clone CD und Alcohol 120 % kopierten eben nicht nur geschützte Daten-CDs, sondern auch geschützte Audio-CDs. Und das ist mit dem neuen Urheberrecht definitiv nicht zu vereinbaren. Die Kopiertools müssten also zwischen Audio- und Daten-CDs unterscheiden. Das aber ist zum Teil kompliziert, gerade bei geschützten CDs. Die Programme bleiben womöglich rechtlich angreifbar. Dennoch hat der deutsche Hersteller SAD im Dezember vergangenen Jahres die Version 4 seines Kopiertools Gamejack veröffentlicht (20 Euro, www.s-a-d.de). Das Programm kopiert geschützte Daten-CDs, und SAD bewirbt diese Funktion auch offiziell. Sogar der altbekannte Kopierschutz-Scanner Clony XXL ist enthalten.
Slysoft will per Gutachten beweisen, dass Clone CD legal ist. Die Homepage bewarb zum Redaktionsschluss noch das Kopieren geschützter Audio-CDs.
Alcohol 120%
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Alcohol-Soft hingegen entschied sich für einen radikalen Schritt und nahm Alcohol 120% im vergangenen Herbst vom Markt. Der deutsche Distributor Franzis brachte es im Juli für 40 Euro wieder in die Läden in einer eingeschränkten Version, die keine geschützten Medien kopiert. Ein starker Kaufanreiz ist so natürlich dahin. Der Vertrieb wirbt auf
www.franzis.de zwar noch immer mit den alten, euphorischen Pressestimmen, doch die beziehen sich großteils auf die mittlerweile illegale Vorgängerversion.
Diese wird im Übrigen ebenfalls weiterentwickelt, aber nicht im deutschen Handel vertrieben. Die Alcohol-Soft-Homepage bietet Besitzern der Franzis-Version für 10 Euro netto die Aufrüstung zur ?Vollversion? an.
Bei Spielen wie Sims 2 oder Fifa 2005 anders als bei geschützten Audio-CDs sind Sicherungskopien trotz Safedisk, Secu-ROM und Co. legal.
Franzis wirbt für Alcohol 120% mit Pressestimmen, die sich zum Teil auf die mittlerweile illegale, aber deutlich mächtigere Vorgängerversion beziehen.
Clone CD
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Clone CD, der alte Konkurrent von Alcohol, wurde an eine Firma in der Karibik verkauft und ist bis heute nicht offiziell in Deutschland erhältlich. Das will der neue Eigentümer Slysoft nun mit Hilfe eines Gutachtens ändern. Auf 18 Seiten führt ein deutscher Rechtsanwalt aus, weshalb Clone CD keineswegs illegal sei. Die Kernpunkte der Argumentation: Clone CD kopiert Audio-CDs nur dann, wenn das Laufwerk die Daten ohnehin auslesen kann. Damit macht das Programm nichts anderes als die übrigen Brennprogramme auch. Wenn aber alle handelsüblichen Programme eine CD kopieren können, ist der Kopierschutz gar nicht wirksam im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Wirksame Kopierschutzverfahren hingegen könne auch Clone CD nicht kopieren.
Zusatztools
Die Argumentation ist gewagt, aber nicht ganz von der Hand zu weisen wenn denn die aufgestellten Behauptungen zutreffend sind. Nur: Seit wann gibt sich Clone CD so zahm? Gerade ältere Versionen warben doch damit, so gut wie jede Audio-CD zu kopieren. Und auch jetzt noch schreibt Slysoft auf der Homepage: ?Clone CD ist das ideale CD-Kopierprogramm, um Sicherheitskopien von Ihren Musik- oder Daten-CDs zu erstellen natürlich und gerade auch von kopiergeschützten CDs.? Andererseits gibt es Anzeichen dafür, dass Slysoft Clone CD entschärfen will und problematische Funktionen einfach ausgelagert haben könnte. Jetzt wirbt stattdessen das Zusatztool Any DVD mit der Fähigkeit, auch kopiergeschützte Audio-CDs zu rippen.
Konkrete Termine für eine Markteinführung in Deutschland nennt Slysoft nicht. Zunächst will der Hersteller gegen einige Anwälte vorgehen, die deutsche Webmaster wegen des Vertriebs oder der Bewerbung von Clone CD abgemahnt hatten.
Emulation stoppt Spiele
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Die neuen Kopierschutzverfahren erkennen emulierte Laufwerke und stoppen das Spiele.
Viele aktuelle Spiele, darunter Sims 2, sind mit Safedisk 3 von Macrovision geschützt (
www.macrovision.com). Das Original bekommt dabei eine digitale Signatur, die nicht auf andere CDs oder DVDs kopiert werden kann; die Haupt-EXE-Datei des Spiels ist verschlüsselt. Der Sims-2-Kopierschutz fällt durch eine weitere Eigenheit unangenehm auf: Er verweigert den Start, wenn auf dem Rechner virtuelle CD-ROM-Laufwerke gefunden werden, wie sie zum Beispiel Alcohol 120% oder Nero Image Drive einrichten. Wer sich daran stört, sollte das Spiel zum Händler bringen und sein Geld zurückverlangen, denn auf der Packung steht kein Wort davon.
Secu-ROM von Sony ( www.securom .com) arbeitet ebenfalls mit einer digitalen ID. Neuere Versionen erkennen, wenn virtuelle CD-Laufwerke versuchen, den Schutz zu emulieren. Weitere verbreitete Kopierschutztechniken sind Star Force von Protection Technology (www.star-force.com), Protect CD von VOB und Laserlock von MLS Laserlock (
www.laserlock.com).
Andere Verfahren wie Tagès oder Alcatraz spielen auf dem deutschen Markt derzeit kaum eine Rolle. Zum Glück, denn zumindest Alcatraz kennt keine Gnade: ?Die Reaktionsmuster bei einem ?illegalen Startversuch reichen von einfacher Warnung über Absturz bis hin zur Formatierung?, schrieb Hersteller KDG Mediatech 1999 in einer Pressemitteilung (
www.kdg-mt.com/7/news_d_2.html).
Sicherungskopien erlaubt
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Seit im Herbst 2003 das überarbeitete Urheberrechtsgesetz in Kraft getreten ist, wird in den Medien vor allem der neue §95a zitiert. Er verbietet unter anderem, ?wirksame technische Maßnahmen? zum Schutz eines Werkes zu umgehen. §69a, Absatz 5 stellt jedoch klar: ?Die Vorschriften der §§95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.?
Sicherungskopien von Programmen werden in §69d, Absatz 2 explizit behandelt: ?Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.? Frühere Gerichtsentscheidungen sahen die Notwendigkeit einer Sicherungskopie nur bei Disketten gegeben, nicht bei CD-ROMs. Diese Ansicht dürfte jedoch nicht mehr zu halten sein CD-ROMs sind weit weniger langlebig als ursprünglich gedacht.
Das vollständige Urheberrechtsgesetz in aktueller Fassung finden Sie auf
www.kopien-brauchen-originale.de.
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Anfang Oktober stellte das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf für eine weitere Neufassung des Urheberrechtsgesetzes vor. Die digitale Privatkopie von Audio- und Video-CDs und -DVDs bleibt demnach erlaubt, solange kein Kopierschutz umgangen wird. Musik- und Filmindustrie hatten darauf gedrängt, digitale Privatkopien gänzlich zu verbieten.
Downloads von Tauschbörsen sollen künftig bereits dann unzulässig sein, wenn die Dateien ?offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich? gemacht werden. Das zurzeit geltende Gesetz kann man dagegen noch so interpretieren, dass der Download einer MP3-Datei nur dann illegal ist, wenn sie ganz offensichtlich auch illegal hergestellt wurde. Daher ist noch kein Fall bekannt, bei dem ein Downloader angeklagt wurde. Eine generelle Auskunftspflicht der Internet-Serviceprovider gegenüber der Musik- und Filmindustrie ist im Entwurf bislang nicht vorgesehen.
Bei Sicherungskopien von Programmen und Spielen bleibt vorerst alles beim Alten, die entsprechenden Paragraphen wurden im Entwurf nicht angetastet. Mit dem fertigen Gesetz ist frühestens Mitte 2005 zu rechnen. Die Diskussion ist noch in vollem Gange.