Zweite Klage wegen UMTS-Steuererstattung
Wie das Wirtschaftsmagazin
‘Focus-Money’ berichtet, legte nach Angaben im Amtsblatt des
Euopäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 6. November 2004 das
VAT and Duties Tribunal in London eine Klage von
Hutchison 3G,
MMO2,
Orange,
T-Mobile UK und
Vodafone zur Entscheidung vor (Aktenzeichen C369/04). Bereits Anfang Juli hatte das Landgericht Wien
eine ähnliche Klage in Österreich nach Brüssel verwiesen (Az. C284/04).
Die EuGH-Richter sollen die Frage klären, ob in den UMTS-Lizenzgebühren Umsatzsteuer enthalten war, die die Unternehmen zum Vorsteuerabzug geltend machen könnten. Die Konzerne berufen sich auf die sechste Mehrwertsteuerrichtlinie der Europäischen Union. Diese besagt, dass der Staat für “Leistungen auf dem Gebiet des Fernmeldewesens” Umsatzsteuer verrechnen muss, “sofern der Umfang dieser Tätigkeit nicht unbedeutend ist”. (dd)
( de.internet.com – testticker.de)