»Druckerfahrten ins Ausland«

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Pauschalvergütung

Dass dem so genannten 1. Korb des neuen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ein Update folgen würde, war bereits bei dessen Inkrafttreten im Herbst 2003 klar. Nun liegt ein Entwurf für den 2. Korb vor. Brisantester Streitpunkt ist die Einführung einer Pauschalvergütung für die Urheber der kopierten Inhalte: Vorgesehen ist, dass Vergütungsabgaben zukünftig nicht mehr nur auf Geräte und Speichermedien erhoben werden, die dem Kopieren dienen. Auch für Hardware, die eigenständig nicht kopierfähig ist, sollen Abgaben erhoben werden (§ 54a Abs. 1).

Beispiel Druckerkauf: Zukünftig zahlen auch diejenigen Kunden mehr, die weder über eine Internet-Anbindung noch über einen Scanner oder OCR-Software verfügen, also gar keine Möglichkeit haben, urheberrechtlich geschützte Werke zu vervielfältigen sofern sie diese nicht per Hand abtippen. Wie hoch die Vergütung letztendlich sein wird, ist noch unklar diskutiert werden derzeit Beträge zwischen 20 und 70 Euro je nach Gerät.

Bei den Hardware-Herstellern stößt die geplante Form der Urheber-Vergütung auf erheblichen Widerstand: Bernd Winnemöller, European Copyright-Manager bei HP (
welcome.hp.com/country/de/de
) sieht in der Pauschalabgabe eine Gefahr für die deutsche Wirtschaft: »Statt der früher üblichen Butterfahrt wird es womöglich regelrechte ?Druckerfahrten? ins benachbarte Ausland geben«, so das Mitglied der Initiative gegen Urheberrechtsabgaben auf Drucker und IT-Geräte (
www.druck-gegen-abgaben.de
) im Gespräch mit PC Professionell.

Privatkopie bleibt erhalten

Beim Recht auf Privatkopie soll es hingegen bleiben. Weiterhin verboten ist jedoch das Umgehen von Kopierschutzmechanismen: Wer den Kopierschutz einer CD oder DVD knackt, um sie kopieren zu können, macht sich strafbar (§ 95a). Ebenfalls unerlaubt ist die Vervielfältigung von Material, das zwar nicht kopiergeschützt ist, dessen Vorlage jedoch rechtswidrig im Internet zum Download bereit steht. Am deutschen Urheberrecht wird weiter gearbeitet: Den aktuellen Referentenentwurf hat das Bundesjustizministerium inzwischen online gestellt (
www.bmj.bund.de
).

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