Erstes WLAN-Roaming-Abkommen in Deutschland: Vodafone und O2

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Für die Nutzung von WLAN gilt ein einheitliches Anmeldeverfahren, die Abrechnung erfolgt über Kreditkarte oder die Mobilfunkrechnung des jeweiligen Netzbetreibers.

WLAN erlaubt die Internet-Nutzung von Handys oder Laptops mit rund 16facher ISDN-Geschwindigkeit im Umkreis von wenigen 100 Metern um die Sendestation (Hot-Spots). WLAN-Standorte sind an Flughäfen, Bahnhöfen oder Restaurants und Hotels errichtet und wenden sich vor allem an Geschäftsleute.

Mit dem Service wollen die Mobilfunkanbieter ihre Umsätze steigern, um Preissenkungen für Gespräche über Handys auszugleichen. Bisheriger Marktführer ist die Deutsche Telekom, die weltweit bis zu 15.000 WLAN-Standorte betreibt.

Die fehlende Netzzusammenschaltung erschwert bisher aus Sicht der Kunden die Nutzung von WLAN. Daher streben die WLAN-Betreiber an, ihren Kunden auch in den Netzen von Konkurrenten einen schnellen Internet-Zugang gewähren zu können. Vorbild für diese Zusammenschaltung ist die mittlerweile problemlose Mitbenutzung ausländischer Handy-Netze durch deutsche Mobilfunkkunden im Urlaub oder auf Reisen. (hw)

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Autor: heike