Vorsicht Neujahr – Neue Regelungen ab Januar 2005

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München Finanzämter akzeptieren ab dem 1. Januar 2005 für bestimmte Meldungen nur noch digitale Post. So müssen alle Unternehmer – also beispielsweise auch Ebay-Powerseller – bestimmte Steueranmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen auf elektronischem Weg übermitteln. Darauf weist das Magazin “Internet Professionell” (Heft 01 / 2005) hin.

Bei der Übertragung von Steuererklärungen, die nicht mit einer rechtsgültigen elektronischen Signatur versehen sind, ist neben den Belegen auch ein komprimierter, unterschriebener Ausdruck der elektronisch übermittelten Daten einzureichen.

Weitere Änderungen zum Neuen Jahr:
Eine private Kopie beispielsweise von einer Musik-CD, auch in digitaler Form, soll 2005 erlaubt bleiben. Als Quelle für eine Kopie darf aber keine rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugängliche Vorlage dienen. Das soll der Verbreitung von Raubkopien in Tauschbörsen entgegenwirken.

Unternehmer müssen künftig für illegale Downloads ihrer Mitarbeiter haften, wenn sie über Firmennetze geschehen sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich nicht feststellen lässt, welcher der Mitarbeiter etwas herunter geladen hat.

Grundlage dafür ist eine EU-Richtlinie vom 29. April 2004, wonach Schadenersatzansprüche auch dann bestehen können, wenn weder vorsätzliche noch fahrlässige Urheberrechtsverletzungen zu ersehen sind. Ausreichend für einen Schadensersatzanspruch bei Urheberrechts-verletzungen, wie sie in der Regel beim Download von Internet-Tauschbörsen vorliegen, ist, wenn der Chef hätte erkennen können, dass Downloads möglich sind.

Nach einem Urteil des Landgerichts Osnabrück müssen Ebay-Kunden Mehrwertsteuer zahlen, wenn es der Verkäufer verlangt. Damit bestätigte das Landgericht das Urteil des Amtsgerichts Meppen. Laut Ebay-AGB sei die Mehrwertsteuer zwar bereits in den einzelnen Angeboten enthalten, diese Geschäftsbedingungen entfalten jedoch im Verhältnis von Käufer und Verkäufer keine Wirkung, hieß es. (jg/mk)

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