Hartz IV-Software: Persönliche Daten in Gefahr
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar fordert in einem Interview mit dem
Tagesspiegel, die Umgestaltung der Software zur Erfassung des neuen Arbeitslosengeldes II. Es bestehe die Gefahr des Datenmissbrauches – sowohl die Bundesagentur für Arbeit und das Bundeswirtschaftsministerium hätten einer kurzfristigen Nachbesserung Anfang des Jahres 2005 zugesagt.
Schaar ist bei der bisherigen Version ein Dorn im Auge, dass es keinerlei Zugriffsbeschränkungen für die Daten gibt. Jeder Mitarbeiter, der die Software nutzt, hat die Möglichkeit deutschlandweit Einblick in die persönlichen Daten eines jeden Antragstellers, bis hin zu Angaben über Einkommen und Vermögen zu nehmen. Und dass absolut unkontrolliert, der Zugriff wird nicht einmal protokolliert, so dass Missbrauch, in Verbindung mit der Art der Daten, eine ernstzunehmende Bedrohung darstellt.
Unterstützung in seinem Anliegen erhält Schaar von den Regierungsparteien, so haben sich Politiker der SPD und Grünen gegen den gläsernen Arbeitslosen ausgesprochen. (ah)