Schlappe für US-Musikindustrie

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Die US-amerikanische Musikindustrie darf Internet-Anbieter nicht zwingen, die Daten von Nutzern preiszugeben, die Musik aus dem Netz herunterladen. Dies entschied ein Berufungsgericht am Dienstag in Missouri und bestätigte damit ein vorangegangenes Urteil des Berufungsgerichts in Washington. Beide Gerichte entschieden somit gegen Bemühungen des Musikverbandes
RIAA
, dass Internet-Provider die Nutzer namentlich nennen müssten, die urheberrechtlich geschützte Musiktitel über das Internet herunterladen und zum Tausch anbieten.

Im neuerlichen Fall entschied das Gericht in Missouri, dass
Charter Communications
, einer der größten Internet-Anbieter im Land nicht für 93 Nutzer verantwortlich sei, die angeblich 100 000 urheberrechtlich geschützte Titel getauscht hätten, sagte der Richter. Die Rolle des Providers sei darauf beschränkt, Daten innerhalb seines Netzwerkes weiterzuleiten.

Inzwischen ist der Musikverband dazu übergegangen, Klage gegen Unbekannt zu erheben, so genannte “John Doe”-Verfahren, wobei sich die Kläger auf die Internetadresse des Unbekannten stützen. Über den gerichtlichen Weg muss der Internet-Anbieter dann doch die Nutzerdaten preisgeben. Dieser Prozess ist jedoch weitaus langwieriger und vor allem kostspieliger für die Musikindustrie. Trotzdem hieß es seitens der RIAA, werde man nicht davon ablassen. (dd)

( de.internet.com – testticker.de)

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