US-Gericht: Spyware selbst im Ehekrieg unzulässig

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Das Post- und Fernmeldegeheimnis darf selbst dann nicht von Privatpersonen verletzt werden, wenn die betreffenden Privatpersonen mit einander verheiratet sind. Das entschied US-Richter Donald Grincewicz in Florida.

Die technisch begabte Ehefrau hatte ihrem Mann unterstellt, während dessen einsamen Stunden vor dem PC mit fremden Frauen Intimitäten auszutauschen. Letztere stellten sich aber als Yahoo-Domino-Partien heraus

Die Argumentation der Verteidigung, das Lesen von gespeicherten Daten auf familiären Festplatten sei nicht verboten, verwarf der Richter, da diese durch unzulässiges Aufzeichnen eines Chatvorgangs durch mutwillig installierte Spyware entstanden waren. (fe)

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Autor: fritz