Gericht: Telekom-Werbung irreführend

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Für die Teilnahme an Rechnung Online warb die Deutsche Telekom mit einem Geschenk von 300 Freiminuten. Das Oberlandesgericht Hamm sah dies jedoch als irreführend an, da die Kunden kein Guthaben von 300 Minuten erhielten, sondern lediglich einen Gutschein über fünf Euro. Dieser erlaube nur unter sehr speziellen Tarifbedingungen und zu unüblichen Zeiten eine Gesprächsdauer der angepriesenen Länge. In der Regel sei das mögliche Freigespräch viel kürzer, zum Teil sogar unter 45 Minuten.

Das OLG gab damit der Berufung eines Telekom-Konkurrenten statt, der den ursprünglichen Prozess vor dem Landgericht Dortmund noch verloren hatte. (dd)

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