6 Steuerpakete getestet
Steuererklärung 2004
Steuersparerklärung 2005
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Es ist wieder so weit: Die Steuererklärung 2004 steht vor der Tür. Die neuesten Programme berücksichtigen alle Gesetzesänderungen.
Die Steuersparerklärung 2005 der Akademischen Arbeitsgemeinschaft führt den Anwender Schritt für Schritt durch die Steuererklärung. Die Software hat im Leistungs- und Funktionsumfang noch einmal zugelegt. Sie bietet jetzt Folgendes: die Einkommenssteuererklärung 2004 für alle Einkunftsarten; den Lohnsteuerfreibetrag 2005 und Steuerprognose 2005 mit Vorwegerfassung der Steuererklärung 2004; eine gesonderte Feststellung 2004 für die Anlagen V und GSE; außerdem eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2004, die Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnsteuermeldung 2005 sowie den Antrag auf Eigenheimzulage. In der Steuerprognose für die Steuerplanung 2005 sind die wichtigsten Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz integriert. Ein etwa 680 Seiten starker Steuerkompass ist der Software beigelegt. Er enthält viele Hintergrundinformationen, die mithelfen, dass Sie bei der Steuererklärung keine Sparmöglichkeit übersehen.
Tipp: Auf www.elster.de stehen Formulare zum Download bereit, mit denen Sie Ihre Einkommensteuererklärung per Web ans Finanzamt übermitteln.
Wiso Sparbuch
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Schritt für Schritt führt auch das Wiso Sparbuch 2005 durch die Steuererklärung. Der Quickmodus zeigt sogar die Daten des vergangen Jahres an. Alle erforderlichen Angaben werden in einem Dialog erfasst und selbstständig in die Formulare eingetragen. Abgehandelte Punkte werden einfach abgehakt. Die Plausibilitätskontrolle verhindert fehlerhafte Eingaben und prüft, ob nichts fehlt. Ein integrierter Steuerschieber ermittelt individuell, wo sich noch ein paar Euro herausholen lassen und wo jede Mühe vergebens ist. Das Sparbuch druckt die Steuererklärung auf normales weißes Papier, in Schwarzweiß oder in Farbe. Beide Varianten sind vom Finanzamt anerkannt.
Die Übertragung der Daten vom Computer zum Finanzamt über das Wiso Sparbuch mit dem Elster-Verfahren ist hochgradig gesichert. Der Datensatz ist doppelt verschlüsselt. Dabei wird das Verfahren Triple-DES verwendet, das mit einem 112-Bit-Schlüssel arbeitet. Die so geschützten Daten werden dann anschließend mit RSA, einem 2048-Bit-Schlüssel, noch einmal gesichert. Dieses Verfahren ist weltweit noch nicht gehackt worden. Es brauchen deshalb keine Bedenken bestehen, dass Unbefugte Einblick in die persönlichen Daten erhalten könnten.
Tipp: Wiso gibt es jeden Montag von 19:25 bis 20:15 Uhr im ZDF. Während der Sendung steht Ihnen ein Experte im Studio Rede und Antwort.
Taxman 2005
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Das Steuerprogramm Taxman 2005 hat der Hersteller Lexware mit einer neuen, innovativen Benutzerführung ausgestattet. Mit der Service-Oberfläche bekommen Anwender Tipps und Hilfen genau an der Stelle einer Steuererklärung geboten, an der sie gebraucht werden. Die intelligente Beratung sorgt dafür, dass das Sparpotenzial ganz ausgeschöpft wird. Völlig überarbeitet wurde der Steuerplaner 2005 für eine zukunftsgerichtete Steuerstrategie. Er wird bei weiteren Steueränderungen über das Internet auch während des Jahres aktualisiert. Ein Steuertacho zeigt permanent an, wie es um die aktuelle Steuererstattung oder -nachzahlung steht. Das Steuerbarometer eignet sich für einen schnellen Blick auf die Eckwerte der Berechnung und für Hinweise auf weitere Sparmöglichkeiten. Ein Steuerhandbuch mit über 600 Seiten, das sich aus einem Leitfaden für die Steuererklärung und vielen Steuerspartipps zusammensetzt, ist der Software beigelegt.
Tipp: Bei Notebooks macht das Finanzamt in der Regel keine Schwierigkeiten beim Abzug der Werbungskosten. Wegen der Anschaffungsmehrkosten gegenüber einem PC geht das Amt von einer beruflichen Nutzung aus.
Werbungskosten
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Ist es Ihnen gelungen, das Finanzamt davon zu überzeugen, dass Sie den Computer ausschließlich oder fast ausschließlich für berufliche Zwecke nutzen, können Sie die mit dem Computer in Zusammenhang stehenden Aufwendungen als Werbungskosten abziehen. Das trifft eigentlich auf jeden zu, der sich mit einer Ich-AG selbstständig gemacht hat oder als professioneller Verkäufer bei Ebay tätig ist. Haben Sie Ihren PC im vergangen Jahr angeschafft, müssen Sie die Anschaffungskosten auf drei Jahre verteilen. Ist Software nach der Anschaffung des PCs erworben worden, stellt sie ein eigenständiges Wirtschaftsgut dar. Bei Kosten, die netto nicht über 410 Euro hinausgehen, erfolgt ein sofortiger Werbungskostenabzug. Bei höheren Anschaffungskosten ist eine Verteilung auf die Nutzungsdauer von drei Jahren vorzunehmen. Ist ein Internet-Anschluss vorhanden und wird dieser sowohl beruflich als auch privat genutzt, sind die darauf entfallenden Kosten nach dem Zeitfaktor der Internet-Nutzung in einen beruflichen und einen privaten Anteil aufzuteilen. Für diese Aufteilung müssen Sie dem Finanzamt die Rechnung des Providers vorlegen. Aufgeteilt werden die Gesamtkosten, also Grundgebühr des Anbieters und Flatrate beziehungsweise Telefongebühren.
Die Schuldenuhr
Auf der Seite des Bundes der Steuerzahler können Sie verfolgen, wie die Staatsverschuldung Deutschlands wächst. Zum Zeitpunkt der Recherche betrug sie 1 Billion 407 Milliarden 543 Millionen 833 Tausend Euro, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 17 053 Euro entspricht. Der Schuldenzuwachs pro Sekunde beträgt 2660 Euro.www.steuerzahler.de
Für und wider
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Warum sollte man sich eine Steuersoftware kaufen?
1.Weil man strukturiert durch die Materie geführt wird und keine Sparmöglichkeit ungenutzt lässt.
2.Weil man die komplette am Rechner ausgefüllte Steuererklärung sauber und übersichtlich drucken kann, so beim Finanzamt einen sehr guten Eindruck erzeugt und sich die Steuerakte ordentlich archivieren lässt.
3.Weil es günstiger ist als ein Steuerberater und einfacher als die Steuerformulare mühsam und langwierig von Hand auszufüllen. Vor allem lassen sich fehlerhafte Einträge in der digitalen Steuererklärung am Computer sehr schnell korrigieren.
4.Weil man mit der Steuersoftware selbst der beste Steuerberater für seinen individuellen Fall ist.
In welchen Fällen hilft der Steuerberater Geld sparen?
1.Immer wenn es sich um Sachverhalte handelt, die ungewöhnlich sind. Dies ist beispielsweise schon bei Ausbildungsfreibeträgen für Kinder der Fall oder bei Fortbildungs- oder Ausbildungskosten (das haben Tests gezeigt).
2.Vor der Gestaltung von Sachverhalten, deren Auswirkungen sich über mehrere Jahre hinziehen, oder auch solchen, die Auswirkungen haben, die über die Steuerfolgen hinausgehen. Zum Beispiel Scheidung, Firmenwagen, Auslandseinsatz und vieles mehr.
3.Bei Verfahrensfragen, etwa wenn der Bescheid nicht der eigenen Berechnung entspricht, man sich nicht auf die Meinung des Finanzamts verlassen will und Einspruch einlegen will.
4.Es ist unbedingt zu beachten, welcher Aufwand an Zeit tatsächlich anfällt, einschließlich der Kontrolle des Bescheides vom Finanzamt.
5.Bei der Prüfung bezüglich der Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen und der Möglichkeiten der getrennten Veranlagung als Alternativberechnung ist sicher jeder Laie mit den PC-Programmen überfordert.