Bild.de wegen Schleichwerbung verklagt
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat das Internet-Portal der Boulevard-Zeitung ‘Bild’ wegen Schleichwerbung verklagt. Das Blatt habe auf seiner Website bild.de für Autos geworben, ohne dies eindeutig als Werbung zu kennzeichnen. Die Werbetexte glichen in ihrer Aufmachung redaktionellen Texten. Mit dem Vorgehen gegen bild.de will der Verbraucherzentralen-Bundesverband ein Zeichen gegen die zunehmende Schleichwerbung setzen.
“Von Journalisten gefilterte Informationen haben eine viel größere Glaubwürdigkeit als Werbung,” sagte VZBV-Vorstand Edda Müller. “Diese Trennlinie wollen wir auch im Interesse der Medien verteidigen.”
Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb müssen Medien Werbung und redaktionelle Texte deutlich voneinander trennen. Auch der Mediendienstestaatsvertrag fordert diese Trennung. Genau diese Trennlinie wird bei Bild.de überschritten. “Die Werbepraktiken bei dem Portal haben mit professionellem Journalismus nichts mehr zu tun”, so Müller. Der Verbraucherzentrale hatte Bild.de zunächst aufgefordert, die beanstandete Werbung zu unterlassen. Nachdem das Unternehmen dazu nicht bereit war, reichte der Verband Klage beim Landgericht Berlin ein.
Offen ist, inwieweit die Vermischung von Kommerz und Journalismus bei der mit T-Online verbundenen Website Bild.de zum Geschäftsmodell gehört. So berichtete die ‘Frankfurter Allgemeine Zeitung’ am 20. Dezember 2004, Bild.de sei in einen Grenzbereich zwischen Journalismus und Werbung vorgestoßen. Die Zeitung zitiert den inzwischen ausgeschiedenen Vorstandsvorsitzenden Peter Würtenberger: “Die Herausforderung hieß, Leser der Bild-Zeitung zu Internet-Nutzern und dann zu Kunden unserer Partner zu machen.” Und weiter: “In der Zeitung ist alles, was wir machen, klar als Anzeige gekennzeichnet. Im Internet findet eine stärkere Vermischung zwischen Werbung und redaktionellen Inhalten statt.”
Im konkreten Fall ging es um einen im Januar erschienen Artikel auf der Startseite von Bild.de unter der Überschrift “Flitzer für 11.900 Euro: Volks-Seat – und der Asphalt wird glühen”. Der Beitrag war wie ein redaktioneller Text gestaltet. Beim Anklicken landete der User auf einer Folgeseite mit verschiedenen Beiträgen rund um das beworbene Auto. Nur ein Teil dieser Beiträge war mit dem Hinweis “Anzeige” versehen – der User musste also unweigerlich annehmen, dass die übrigen Texte neutrale, von Journalisten überprüfte Informationen darstellen. Tatsächlich entpuppten sich jedoch auch diese Artikel als Werbung. Zum Teil waren sie direkt mit Finanzierungsangeboten zum Autokauf verlinkt. (mk)
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