Urheberrechtsgesetz
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Urheberrechtsgesetz ___

Seit im Herbst 2003 das überarbeitete Urheberrechtsgesetz in Kraft getreten ist, wird in den Medien vor allem der neue § 95a zitiert. Er verbietet unter anderem, ?wirksame technische Maßnahmen? zum Schutz eines Werkes zu umgehen. § 69a, Absatz 5 stellt jedoch klar: ?Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.? Sicherungskopien von Programmen werden in § 69d, Absatz 2 explizit behandelt: ?Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.? Frühere Gerichtsentscheidungen sahen die Notwendigkeit einer Sicherungskopie nur bei Disketten gegeben, nicht bei CDROMs. Diese Ansicht dürfte jedoch nicht mehr zu halten sein ? CD-ROMs sind weit weniger langlebig als ursprünglich gedacht. Das vollständige Urheberrechtsgesetz in aktueller Fassung finden Sie auf www.kopien-brauchen-originale.de.

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Autor: swasi