Telemediengesetz: Verschärfte Internetkontrolle zur Rechtsverfolgung
Der Referentenentwurf für ein neues Telemediengesetz sieht vor, den Anbietern von Internetplattformen deutlich mehr Rechte bei der Überwachung ihrer Kunden einzuräumen als das bisher der Fall war. Das berichtet die Financial Times Deutschland.
Demnach ist im Entwurf vorgesehen, dass Internethändler personenbezogene Daten zum Zwecke der Rechtsverfolgung aufzeichnen, speichern und an andere Parteien weiter geben dürfen. Einzige Bedingung ist, dass Indizien für eine verbotene Nutzung der Onlinedienste zum Schaden der Anbieter oder Dritter vorliegen. Damit will man vor allem Betrügereien in Internetauktionshäusern wie eBay bekämpfen, die sich derzeit quasi als Paradies für Betrüger darstellen.
Bei den Datenschützern löst der Entwurf selbstverständlich Entrüstung aus. Johann Bizer, stellvertretender Landesdatenschutzbeaftragter in Schleswig-Holstein, hält den Vorschlag für zu unpräzise, so dass damit jeder Anbieter praktisch zum Hilfssheriff gemacht wird.
Patrick Breyer, Rechtswissenschaftler an der Uni Frankfurt, warnt vor einer Selbstjustiz der Anbieter. Seiner Meinung nach sei der Zugriff auf personenbezogenen Daten nicht zur Abwehr von Betrug und sonstigen Straftaten nötig. Vielmehr sei die lückenhafte Sicherheit der Plattformen Grund für wiederholte Attacken. (ah)