Kanadisches Gericht stoppt erneut Feldzug gegen Tauschbörsen
Ein herber Rückschlag für die Musikindustrie: das kanadische Bundesberufungsgericht in Toronto entschied aktuell, dass kanadische Internetprovider keineswegs dem Begehren der Musikkonzerne nachgeben müssen, die beliebige Nutzerdaten unter dem Vorwurf der Raubkopie via Internet verlangen.
Das Gericht wertete den verfassungsmässig garantierten Schutz der Privatsphäre höher als die bislang zwar mit grossem Nachdruck vorgetragenen, aber durch nichts stichhaltig bewiesenen Behauptungen, Dateitausch über das Internet würde die Umsätze der Industrie schmälern. (fe)
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