Verbraucherzentrale kritisiert Online-Auktionen mit Arzneimitteln

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Die Verbraucherzentrale NRW hat stichprobenartig die Versteigerung von Medikament bei eBay & Co. unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Obwohl Privatpersonen der Verkauf von Arzneimitteln verboten ist, wechseln diverse Medikamente bei den Auktionen den Besitzer. Und auch bei den Apotheken hat die Verbraucherzentrale Mängel festgestellt: Denn nicht nur, dass diese vielfach große Mengen ohne Rückfrage versteigern, oft fördern sie Hamsterkäufe gar durch Rabatte.

“Wenn jemand in einer Apotheke auf einen Schlag 15 Packungen Schlaftabletten kauft, muss jeder Apotheker hellhörig werden. Im World Wide Web als neuem Absatzmarkt macht sich hingegen scheinbar Goldgräbermentalität für einen Medikamentenabsatz um jeden Preis breit”, moniert Wolfgang Schuldzinski, Leiter des neuen Projekts Markttransparenz im Gesundheitswesen bei der Verbraucherzentrale NRW. (dd)

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