Ebay Schlichtungsstelle
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Neutrale Schlichtungsstelle anrufen ___

Falls beim Einkauf Probleme mit einem gewerblichen Händler auftreten, die weder im gegenseitigen Einverständnis noch mit Hilfe des Kundendienstes von Ebay zu lösen sind, besteht die Möglichkeit, sich an den Schlichtungsdienst Ombudsmann.de zu wenden. Voraussetzung ist, dass der Käufer seinen Wohnsitz in Deutschland hat und der Verkäufer in der EU ansässig ist. Zunächst wird versucht, eine gütliche Einigung zwischen den beiden streitenden Parteien zu erreichen. Ist das nicht möglich, bietet Ombudsmann. de ein Schlichtungsverfahren an, das durch einen Vergleich oder einen Schiedsspruch entschieden wird. Kommt auch hierbei keine zufriedenstellende Einigung zustande, beendet die Schlichtungsstelle den Fall. Kosten entstehen bei der Inanspruchnahme dieses Schlichtungsdienstes, dessen exakte Internet-Adresse www.ombudsmann. de lautet, nicht.

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Autor: swasi