Raubkopierer sind Verbrecher
Teure MP3-Dateien
Vergessene MP3-Dateien in Festplattenordnern
Raubkopierer sind Verbrecher
Haben Sie auch noch einige MP3- oder Videodateien auf Ihrem Rechner, die einst aus Filesharing-Foren geladen wurden? Liegen die Dateien sogar in freigegebenen Netzwerk-Ordnern? Dann könnten Ihnen schon morgen Strafanzeige, Hausdurchsuchung, Unterlassungserklärung und Strafzahlungsaufforderung drohen.
Eine 15-jährige Schülerin aus Nordrhein-Westfalen hatte wie viele ihrer Klassenkameraden Kazaa genutzt. Damit nahm das Unglück seinen Lauf. Nach fast einem halben Jahr Ermittlungsarbeit der Kripo folgten Strafanzeige, Hausdurchsuchung sowie Beschlagnahme des PCs. Zu guter Letzt flatterte auch noch eine zivilrechtliche Abmahnung ins Haus, in der die Schülerin aufgefordert wurde, eine Unterlassungserklärung abzugeben und 3000 Euro an die Vertreter der Musikindustrie zu zahlen. Wie die Ermittler ausgerechnet auf sie gekommen sind, bleibt der Familie im Dunkeln.
16 500 Euro Schadensersatz
Raubkopierer sind Verbrecher
Test-Downloads vom Rechner der Täterin beweisen aber eindeutig, dass 800 MP3-Dateien im freigegebenen Upload-Verzeichnis verfügbar sind. Dateien also, die offensichtlich dem Urheberrecht unterliegen und ohne die Einwilligung der Urheber im Tausch-Netzwerk Kazaa angeboten werden. Das verstößt klar gegen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Die Strafanzeige erfolgt wegen unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschütztem Material (§ 106 UrhG) sowie unerlaubten Eingriffs in Schutzrechte (§ 108 UrhG).
Die Schülerin hatte die MP3-Dateien nur zu privaten, nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet. Vorstrafen hatte sie ebenfalls nicht, außerdem war das Jugendstrafrecht anzuwenden. So blieb es bei einer ausdrücklichen Rüge. Das Strafverfahren gegen den Teenager wurde zwar eingestellt. Aber die Musikindustrie beschritt auch den zivilrechtlichen Weg. Die Folgen: Eine strafbewehrte Abmahnung und Kosten von 3000 Euro für Schadensersatz und Anwaltsgebühren. Angesichts der großen Anzahl downloadbarer Dateien ist dies vergleichsweise wenig.
In einem anderen Fall belief sich die zu zahlende Summe sogar auf 16 500 Euro. Der Betreffende hatte ebenfalls eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, gegen diese aber wiederholt verstoßen. Besonders schwer wiegt, dass »karol_cccp« seine DVD-Kopien etwa von »I, Robot« und »Spiderman 2« bei eBay versteigert hatte, also gewerblich handelte. Er muss daher im laufenden Verfahren mit einer Gefängnisstrafe rechnen.
Legale Kopie unmöglich?
Raubkopierer sind Verbrecher
Nach Raubkopierern wird inzwischen nicht mehr nur online gefahndet, sondern auch auf Flohmärkten und Schulhöfen. Doch auch nach dem so genannten 1. und 2. Korb des UrhG sind Privatkopien grundsätzlich erlaubt. Allerdings ist es Anwendern kaum noch möglich, die Voraussetzungen für eine im Sinne des Gesetzes legale Kopie zu erfüllen. Für eine korrekte Privatkopie dürfen Sie keinen Kopierschutz knacken. Zudem dürfen Sie keine Vorlage kopieren, die offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder öffentlich zugänglich gemacht wurde. Das soll die immer noch zunehmende Online-Verbreitung von Raubkopien eindämmen. Darüber hinaus dürfen Kopien nur in geringen Stückzahlen (in der Regel bis fünf Stück) erstellt werden. Natürlich dürfen Sie die Kopien auch nur zu privaten, nicht aber zu gewerblichen Zwecken anfertigen.
Um den inzwischen auf vielen Audio-CDs und fast allen DVDs vorhandenen Kopierschutz zu umgehen, greifen viele Anwender auf analoge Kopiermethoden zurück. So wird die Lieblings-DVD via Player und Video-Eingang der Grafikkarte kopiert oder die Musik-CD auf dem CD-Player abgespielt und dabei über den analogen Line-in-Eingang der Soundkarte mitgeschnitten. Selbst Livestreams von Internet-Radios lassen sich leicht aufzeichnen. Dafür gibt es zahlreiche Spezial-Tools wie Total Recorder 5.1 (www.highcriteria.com) und Maximum MP3 2.0 (www. databecker.de). Deshalb erstaunt auch nicht, dass Microsoft und Macrovision eine »Allianz gegen die analoge Lücke« geschlossen haben. Der Software-Riese aus Redmond und einer der führenden Kopierschutz-Spezialisten haben sich vorgenommen, nun auch analoge Kopien durch Schutzmechanismen zu unterbinden. Es bleibt abzuwarten, wann auch die Juristen die analogen Lücken im Gesetz schließen.