Fordern statt fördern: CDU-Abgeordnete will Strafe für “Phishing-Vorbereitungshandlung”
Wo sich eine Gelegenheit bietet, sich ins Gespräch zu bringen, greifen Politiker gerne zu – zum Beispiel bei den neuesten Phishing-Attacken auf Deutsche-Bank-Kunden. Martina Krogmann, Internet-Beauftragte der Unionsfraktion, fordert, schon “Vorbereitungshandlungen” zum Phishing-Betrug unter Strafe zu stellen.
Sie erinnerte daran, dass Phishing-E-Mails hierzulande rechtlich nur als Vorbereitungshandlung gelten und damit noch nicht strafbar sind. Erst bei Nutzung der abgefischten Daten dürfen Strafverfolgungsbehörden aktiv werden. Krogmann fordert eine Änderung der rechtlichen Vorgaben.
Die CDU-Abgeordnete nutzt dies, um die Regierung anzugreifen – mit deren Gesetzgebung könne man erst aktiv werden, wenn die Konten schon ausgeplündert seien. Im Grunde wiederholt die Dame nur verschärft die Worte des Branchenverbands Bitkom, der bereits Ende April öffentlich gefordert hatte, die Gesetzgebung schnellstmöglichst zu verändern, um Kunden wieder Vertrauen in den Wirtschaftszweig E-Commerce zu geben. (mk)