Verfassungsbeschwerde gegen Telekommunikationsgesetz
Der Berliner Rechtsanwalt Starostik hat im Namen von zwei Privatpersonen und vier Internet-Unternehmen beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) eingereicht. Diese richtet sich gegen das Recht von Telekommunikationsunternehmen, Daten über ihre Kunden und deren Nutzungsverhalten über die erforderliche Dauer hinaus speichern zu dürfen sowie die weitgehenden staatlichen Zugriffsrechte darauf. Ebenfalls angegriffen wird die Pflicht zur Angabe persönlicher Daten bei der Anmeldung eines Telefonanschlusses.
Bei den an der Beschwerde beteiligten Unternehmen handelt es sich um E-Mail-Provider. Sie wehren sich gegen teure Abhörboxen, die sie nach dem TKG und der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) auf eigene Kosten vorhalten müssen, obwohl sie so gut wie nie Anfragen der Sicherheitsbehörden erhalten. (dd)